Bei gewerblich genutzten Anlagen (z.B. Gastronomie) gilt bundesweit die Flüssiggasverordnung FGV BGBL.II 446/2002.
Die Verordnung gibt Prüffristen bis höchstens 6 Jahren vor. Die gültigen Fristen für Ihre Anlage werden von der zuständigen Behörde festgelegt und sind im Genehmigungsbescheid nachzulesen.
Private Anlagen sind in den jeweiligen Landesgasgesetzen (siehe Vorschriften) geregelt.
Da im Privatbereich der Genehmigungsbescheid gilt, kann es bei älteren Anlagen auf Grund von gesetzlichen Regelungen in der Vergangenheit zu Abweichungen von der nachfolgenden Aufstellung kommen. Die letztlich gültigen Prüffristen können im jeweiligen Genehmigungsbescheid nachgelesen werden.
- Steiermark: alle 2 Jahre (Frist ist im jeweiligen Genehmigungsbescheid festgelegt.)
- Tirol: alle 3 Jahre
- übrige Bundesländer: alle 5 Jahre